Sofortiger STOPP bei Prozessbegleitung

Die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche bei Missbrauch und Gewalt muss wegen der drastischen Subventionskürzungen des Justizministeriums mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. „Wir können keine neuen Prozessbegleitungen mehr aufnehmen und müssen schauen, dass wir die laufenden Verfahren kostenmäßig abdecken“, teilt Karin Hüttemann von der Tiroler Kinderschutz GmbH mit.

Trotz steigender Prozessbegleitungszahlen und breiter Akzeptanz in der Bevölkerung wurden die Subventionen aller Kinderschutzeinrichtungen Österreichs um ein ganzes Quartal gekürzt. Mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz dehnte der Gesetzgeber gleichzeitig den Anwendungsbereich von Begleitungen für Straf- auf Zivilverfahren aus. Also im Klartext: Weniger Geld für mehr Leistung!

Diese Rechnung kann nicht aufgehen und geht eindeutig zu Lasten der Opfer von Gewalt und Missbrauch. Denn sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung, wenn es zu einem Straf- und im Anschluss daran zu einem Zivilverfahren kommt.

Die ExpertInnen der Tiroler Kinderschutz GmbH verfügen über das Fachwissen und die langjährige Erfahrung, Kinder und Jugendliche nach Missbrauch und Gewalt kompetent und kostenlos bei Strafanzeigen, Straf- und Zivilverfahren zu begleiten.
Durch die drastischen Subventionskürzungen des Justizministeriums kann professionelle juristische und psychosoziale Prozessbegleitung in den Tiroler Kinderschutzzentren Innsbruck, Imst, Wörgl und Lienz nicht mehr gewährleistet werden. Die Leidtragenden sind wieder einmal mehr Kinder und Jugendliche!