Fortsetzung der Prozeßbegleitung

Der Stopp bei Neuaufnahmen von Prozessbegleitungen wurde letzte Woche nach der telefonischen Zusage aus dem BMJ aufgehoben.

Es wurde seitens des Justizministeriums zugesichert, weitere € 13.000,– für Prozessbegleitung von Gewalt betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen zur Verfügung zu stellen.

Diese rasche Zusage ermöglicht ein nahtloses Fortsetzen der Arbeit ohne dass auch nur ein Kind, ein/e Jugendliche/r oder eine Bezugsperson weggeschickt werden musste!