Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung, daher ist der Schutz vor Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In Tirol wurde ein Gewaltschutzplan erarbeitet, der die landesweiten Strukturen der Gewaltprävention und des Opferschutzes im sozialen Nahraum behandelt.
Bereits 2017 wurde von der Tiroler Landesregierung beschlossen, Gewaltprävention und Gewaltschutz als Querschnittsmaterie in der Landesverwaltung zu verankern.
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