Kinderarmut und Gewalt sind traurige Realität

v.li. Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser, LRin Gabriele Fischer und Petra Sansone © Land Tirol/Sidon

v.li. Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser, LRin Gabriele Fischer und Petra Sansone © Land Tirol/Sidon

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bleibt dauerhafte Aufgabe

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes – kurz UN-Kinderrechtekonvention – wurde vor 30 Jahren, am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen angenommen. Die Kinderrechtekonvention enthält wesentliche Standards zum Schutz der Kinder und wurde von Österreich als einem der ersten Staaten  ratifiziert und trat 1992 in Kraft. „Liest man sich die UN-Kinderrechtekonvention durch, so scheint auf den ersten Blick vieles selbstverständlich. „Doch bei genauerem Hinsehen gibt es in der Umsetzung der Kinderrechte auch in Tirol einiges zu tun“, stellt LRin Gabriele Fischer, zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe des Landes, klar. Dies fange schon bei Kleinigkeiten wie dem „Ballspielen verboten-Schild“ an und reiche bis zu Kinderarmut und Gewalt gegen Kinder.

„Laut Artikel 27 der Kinderrechtekonvention hat jedes Kind ein ‚Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard‘“, zitiert LRin Fischer aus der Kinderrechtekonvention. Je früher, je schutzloser und je länger Kinder der Armutssituation ausgesetzt sind, desto stärker die Auswirkungen, betont die Landesrätin.

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